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   VG Schleswig, 10.05.2022 - 11 B 10022/21   

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VG Schleswig, 10.05.2022 - 11 B 10022/21 (https://dejure.org/2022,11051)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10.05.2022 - 11 B 10022/21 (https://dejure.org/2022,11051)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10. Mai 2022 - 11 B 10022/21 (https://dejure.org/2022,11051)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2022 - 11 B 10022/21
    Ungeachtet dessen muss die aktuelle Einkommenssituation auch bei der ersten Alternative über eine bloß punktuelle Betrachtung hinaus prognostisch eine gewisse Stabilität aufweisen (BVerwG, Urteil vom 18.12.2019 - 1 C 34.18 -, juris Rn. 52; OVG Schleswig, Beschluss vom 14.10.2021 - 4 MB 49/21 -, juris Rn. 9, 10).

    Die Inanspruchnahme ergänzender Sozialleistungen ist also unschädlich, solange die eigenständig erzielten Einkünfte überwiegen (BVerwG, Urteil vom 18.12.2019 - 1 C 34.18 -, juris Rn. 52).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2018 - 11 S 1810/16

    Einbeziehung auch nachträglich Gesetz gewordener Aufenthaltsrechte in eine Klage;

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2022 - 11 B 10022/21
    Sichert ein Ausländer seinen Lebensunterhalt bereits überwiegend durch Erwerbstätigkeit im Sinne des § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Alt. 1 AufenthG, bedarf es nicht, wie bei der zweiten Alternative zusätzlich einer positiven Prognose künftiger vollständiger Lebensunterhaltssicherung (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2018 - 11 S 1810/16 -, juris Rn. 98).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15

    Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2022 - 11 B 10022/21
    Lässt die im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotene summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht zu, so hat das Gericht eine eigenständige, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.03.2016 - 1 B 1375/15 -, juris Rn. 9; OVG Schleswig, Beschluss vom 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, SchlHA 1991, 220).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2020 - 4 MB 98/19

    Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis wegen Ausreise

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2022 - 11 B 10022/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung (vgl. Beschluss der Kammer vom 26.11.2019 - 11 B 129/19 -, juris Rn. 19; OVG Schleswig, Beschlüsse vom 16.01.2020 - 4 MB 98/19 -, juris Rn. 10 und vom 03.07.2018 - 1 MB 7/18 -, n.v.; Schenke in: Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 25. Auflage 2019, § 80 Rn. 147, m.w.N.; a.A.: Schoch in: Schoch/Schneider, Verwaltungsgerichtsordnung: VwGO, Werkstand: 39. EL Juli 2020, § 80 Rn. 413 ff., m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.10.2021 - 4 MB 49/21

    Sicherung eines Anspruches auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch Erlass

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2022 - 11 B 10022/21
    Ungeachtet dessen muss die aktuelle Einkommenssituation auch bei der ersten Alternative über eine bloß punktuelle Betrachtung hinaus prognostisch eine gewisse Stabilität aufweisen (BVerwG, Urteil vom 18.12.2019 - 1 C 34.18 -, juris Rn. 52; OVG Schleswig, Beschluss vom 14.10.2021 - 4 MB 49/21 -, juris Rn. 9, 10).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2022 - 11 B 10022/21
    Lässt die im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotene summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht zu, so hat das Gericht eine eigenständige, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.03.2016 - 1 B 1375/15 -, juris Rn. 9; OVG Schleswig, Beschluss vom 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, SchlHA 1991, 220).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2007 - 2 M 318/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Verlängerung einer

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2022 - 11 B 10022/21
    Zwar lebt im Falle der Anordnung der aufschiebenden Wirkung die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 3 AufenthG nicht (wieder) auf, denn die behördliche Ablehnung der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Verwaltungsakt im Sinne des § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, der nach der Konzeption des Gesetzgebers unbeschadet einer gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Ausländers beendet (OVG Magdeburg, Beschluss vom 22.01.2007 - 2 M 318/06 -, juris Rn. 4 m.w.N.; VG Schleswig, Beschluss vom 26.11.2018 - 1 B 115/18 -, juris Rn. 21).
  • VG Schleswig, 09.01.2019 - 1 B 137/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2022 - 11 B 10022/21
    Deshalb wäre in diesen Fällen § 80 Abs. 5 VwGO der zutreffende Rechtsbehelf (so auch OVG Schleswig, Beschluss vom 25.07.2011 - 4 MB 40/11 -, juris Rn. 10; VG Schleswig, Beschluss vom 09.01.2019 - 1 B 137/18 -, juris Rn. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2011 - 4 MB 40/11

    Ausländerrecht (Abschiebungsschutz): Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2022 - 11 B 10022/21
    Deshalb wäre in diesen Fällen § 80 Abs. 5 VwGO der zutreffende Rechtsbehelf (so auch OVG Schleswig, Beschluss vom 25.07.2011 - 4 MB 40/11 -, juris Rn. 10; VG Schleswig, Beschluss vom 09.01.2019 - 1 B 137/18 -, juris Rn. 6).
  • VG Schleswig, 26.11.2019 - 11 B 129/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Fristsetzung zur Ausreise

    Auszug aus VG Schleswig, 10.05.2022 - 11 B 10022/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung (vgl. Beschluss der Kammer vom 26.11.2019 - 11 B 129/19 -, juris Rn. 19; OVG Schleswig, Beschlüsse vom 16.01.2020 - 4 MB 98/19 -, juris Rn. 10 und vom 03.07.2018 - 1 MB 7/18 -, n.v.; Schenke in: Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 25. Auflage 2019, § 80 Rn. 147, m.w.N.; a.A.: Schoch in: Schoch/Schneider, Verwaltungsgerichtsordnung: VwGO, Werkstand: 39. EL Juli 2020, § 80 Rn. 413 ff., m.w.N.).
  • VG Schleswig, 26.11.2018 - 1 B 115/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

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